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Vorsorgevollmacht
Mit der Vorsorgevollmacht können Sie einer anderen Person das Recht einräumen, in Ihrem Namen stellvertretend zu handeln.
Das Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) veröffentlicht eine informative Broschüre zum Thema Betreuungsrecht. Darin finden Sie ausführliche Infomationen zur Vorsorgevollmacht.