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Patientenverfügung
Mit der gesetzlich geregelten Patientenverfügung können Sie für den Fall der späteren Entscheidungsunfähigkeit vorab schriftlich festlegen, ob Sie in bestimmte medizinische Maßnahmen einwilligen oder sie untersagen.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) hat dazu diese sehr informative Broschüre veröffentlicht: Patientenverfügung
Weiterhin können Sie an dieser Stelle zwei Dokumente von unserer Seite herunterladen: